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Zur Antwort der Glaubenskongregation vom 15. März 2021

„Responsum ad dubium“

Zur Antwort der Glaubenskongregation vom 15. März 2021

Zahlreiche Menschen haben sich mit dem Wunsch nach einer Einordnung der Antwort der Glaubenskongregation auf die Frage nach der Möglichkeit von Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare an uns gewandt. Das Bistum Fulda erklärt dazu:



Als Kirche begegnen wir allen Personen mit Wertschätzung, Achtung und Respekt. Das gilt auch für homosexuelle Menschen.


In Bezug auf die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ringt die Kirche allerdings weiterhin mit der Frage, in welchem Verhältnis diese zur Ehe stehen. Für die katholische Kirche hat das Sakrament der Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau seit jeher eine besondere Bedeutung. Sie wird deshalb in besonderem Maß geschützt und gefördert. Dabei beruft sich die Kirche auf die biblische Botschaft. Das ist auch der Hintergrund der aktuellen Antwort der Glaubenskongregation: Jede scheinbare Gleichsetzung von kirchlich-sakramentaler Trauung und Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ist zu vermeiden. Aber auch homosexuelle Menschen können gesegnet werden. Allerdings darf eine solche Handlung nicht mit dem Trau-Ritus oder Elementen daraus verwechselt werden.


Nicht zuletzt die Reaktionen auf die Note aus Rom zeigen jedoch, dass viele Gläubige hier unter Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse der Natur- und Humanwissenschaften eine weiterführende Diskussion der theologischen sowie lehramtlichen Positionen einfordern. Bischof Gerber machte deutlich: „Allein die unterschiedlichen Reaktionen, die mich persönlich erreicht haben, zeigen, dass das Ringen zwischen bekannten Positionen weitergeht, etwa im Kontext des Synodalen Weges. An dieser Diskussion werden wir uns als Bistum Fulda verantwortungsvoll beteiligen.“


25.03.2021


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