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Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch kommt 2021 voran

Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch

kommt 2021 voran

Bistum Fulda bildet Kommission mit Multiprofessionalität und Betroffenen

Fulda / Kassel / Hanau / Marburg. Die Kommission zur Aufarbeitung von sexueller Gewalt im Bistum Fulda nimmt im Sommer 2021 ihre Arbeit auf. Sieben der neun Kommissionsmitglieder stehen bereits fest; zwei weitere werden vom Betroffenenbeirat hinzuberufen, heißt es in einer zum Jahreswechsel verbreiteten Medieninformation des Bistums. Zur Zeit arbeitet das Bistum Fulda - zusammen mit den Nachbarbistümern Limburg und Mainz - daran, einen gemeinsamen Betroffenenbeirat zu bilden. Dabei richtet sich das Bistum Fulda (mit den Nachbarbistümern) nach der Rahmenordnung für das Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren der Betroffenenbeiräte(*), die von der Deutschen Bischofskonferenz im Oktober 2020 bei ihrer Vollversammlung in Fulda beschlossen wurde.

 

Unabhängigkeit und Transparenz mit Experten aus Wissenschaft und Praxis

Bei der Zusammensetzung der Kommission orientiert sich das Bistum Fulda an den verbindlichen Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland, die vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Deutschen Bischofskonferenz im April 2020 verabschiedet wurden (**). Dort ist festgelegt, dass zwei der Kommissions-Mitglieder aus dem Kreis der Betroffenen auszuwählen sind - die übrigen Mitglieder sollen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung sowie Vertreterinnen und Vertreter der Diözesen sein. So gehören der multiprofessionell zusammengestellten Kommission im Bistum Fulda fünf Persönlichkeiten an, die nicht beim Bistum Fulda (oder dessen Gremien) tätig sind:


• Dr. med. Martin Flesch, Veitshöchheim (Facharzt für Psychiatrie & Psychotherapie, Schwerpunkt Forensische Psychiatrie)

• Edith Jordan, Künzell (Dipl. Sozialpädagogin, Jugendamtsleiterin Landkreis Fulda)

• Günter Niehüser, Mainz (Theologe, Sozialpsychologe, Supervisor, Tätigkeit für zwei kirchliche Stiftungen außerhalb des Bistums Fulda; externer unabhängiger Beauftragter zu Fragen sexualisierter Gewalt für verschiedene Ordensgemeinschaften)

• Gerhard Möller, Künzell (Jurist, Oberbürgermeister a.D.)

• Bernhard Riehl, Fritzlar (Richter a.D.)


Lediglich ein Kommissionsmitglied ist hauptamtlich beim Bistum Fulda beschäftigt:

• Christof Ohnesorge, Fulda (Historiker, Mitarbeiter im Archiv des Bistums)


Ehrenamtlich in der Kirche (Diözesanvermögensverwaltungsrat / DVVR) engagiert ist:

• Phillip Zmyj – Köbel, Schwalmstadt-Treysa (Amtsgerichtsdirektor mit Erfahrungen als Vorsitzender Richter einer Großen Strafkammer sowie als Oberstaatsanwalt).


Die Präventionsbeauftragten bzw. Interventionsbeauftragten sollen ständige Gäste der Kommissionen sein. Diözesanbischof Dr. Michael Gerber hat in Zusammenarbeit mit Generalvikar Christof Steinert im zurückliegenden Jahr 2020 die organisatorischen Voraussetzungen für eine systematische Aufarbeitung der Fälle von sexuellem Missbrauch im Bereich des Bistums Fulda geschaffen. „Durch diese multiprofessionelle Zusammensetzung entspricht die Kommission im Bistum Fulda genau den bundesweiten Vorgaben, die Unabhängigkeit, Transparenz und Partizipation von Betroffenen sicherstellen. Wenn der Gemeinsame Betroffenenbeirat mit den Nachbardiözese Mainz und Limburg Anfang 2021 konstituiert ist, kann die Kommission im Bistum Fulda ihre Arbeit aufnehmen“, erklärt Bischof Michael Gerber. Er verpflichtet sich als Ortsordinarius zum Gewährleisten einer Aufarbeitung, „die unabhängig erfolgt und über deren Ablauf und Ergebnisse Transparenz hergestellt wird. Gleiches gilt für eine verbindliche und institutionalisierte Beteiligung Betroffener, ohne die wirkliche Aufarbeitung nicht möglich ist.“

 

Ziele: Leid Betroffener anerkennen und Reflexionsprozesse anregen

Aufarbeitung meint das Erfassen von Tatsachen, Ursachen und Folgen von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen in der katholischen Kirche, die Identifikation von Strukturen, die sexuellen Missbrauch ermöglicht oder erleichtert oder dessen Aufdeckung erschwert haben sowie den administrativen Umgang mit Tätern und Betroffenen. Die Aufarbeitung soll das geschehene Unrecht und das Leid der Betroffenen anerkennen, einen institutionellen und gesellschaftlichen Reflexionsprozess anregen und aufrechterhalten, Betroffene an diesen Prozessen beteiligen und ihnen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Zugang zu den sie betreffenden Informationen und Unterlagen ermöglichen. Aus den Erkenntnissen sollen weitere Schlussfolgerungen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen gezogen werden – zudem geht es darum, einen Beitrag zur gesamten kirchlichen und gesellschaftlichen Aufarbeitung zu leisten. Im Rahmen der MHG-Studie waren im Bistum Fulda bereits 795 Akten untersucht und dabei 29 Beschuldigte gefunden worden.


 

27.12.2020


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